Loli Doujins absofort nicht mehr erhältlich?!

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    4.11.2008
    Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden (PDF-Datei).
    Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".
    Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
    Da die Neuregelungen auch für pornographische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver Pornographie unter Strafe zu stellen ist. Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen. (pmz@ct.heise.de/c't)


    Quelle: www.heise.de
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    Naja nun stellt sich nur die Frage ab wann sieht man denn aus wie 14-18 ?!
    Kommt das auf die Größe oder Oberweite an?
    Meiner Meinung nach totaler Schwachsinn was die "Computeranimationen und Zeichentrickfilme" angeht.
    Ich hoffe zumindest das wird nochmals überdacht auch wenn ich mir nicht vorstellen kann dass plötzlich ein EU-Angriff auf 4chan stattfinden wird. *g*
    Zumal ich mich hier frage "was sind denn sexuelle Handlungen in deren Augen?"
    Nicht nur Geschlechtsverkehr wird heutzutage als sexuelle Handlung bezeichnet sondern auch Petting.Von daher könnte man schon Küsse als sexuelle Handlungen bezeichnen was in meinen Augen schwachsinnig ist.
    Ich hoffe jedenfalls die Schweizer bauen nicht so einen Mist bzw. haben etwas vergleichbares schon.Zwar haben sie auch Teil am Binnenmarkt aber die Gesetze werden sie wohl nicht befolgen müssen.
    In diesem Sinne - Schweiz ftw,oder so. ;)

  • Haja die Deutschen Gesetzte habe ich sowieso nie verstanden jetzt kommt noch sowas blödsinniges raus oO,
    langsam glaub ich das den in ihren Debatten langweilig wird und sie aller samt beschließen ein neues Gesetzt raus zu bringen.


    Dan werden alle H-Games verboten sowie Yuri Pics :D
    ich frag mich bloß wie die das wieder durchsetzen wollen

  • Zitat

    Hustler wehrt sich gegen neues Sexualstrafrecht
    Hustler Europe hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen § 184c des Strafgesetzbuches (StGB) zu erheben. Damit wird der Vertrieb von pornografischen Filmen mit volljährigen Darstellern, die ein minderjähriges oder jugendliches Erscheinungsbild aufweisen, verboten. “Der deutsche Gesetzgeber greift in unsere Grundrechte ein. In der Tradition von Larry Flynt wehren wir uns gegen die weitere Kriminalisierung von Pornografie”, erklärt Helen Clyne, Geschäftsführerin Hustler Europe. Geprüft werden müsse, ob § 184c StGB grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte verletze. Weiterhin will Hustler im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde klären, inwieweit das neue Sexualstrafrecht in die Meinungs-, Berufs- und Eigentumsfreiheit eingreift.


    Außerdem will das Unternehmen durch eine einstweilige Anordnung § 184c bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft setzen lassen. Das Gesetz ist seit 5. November verbindlich.
    Btw. in der Schweiz ist es angeblich ab auf eine 16 Jahre Grenze beschränkt.


    Hintergrund des neuen Sexualstrafrechts ist eine 2003 von der Europäischen Union verabschiedete Rahmenrichtlinie, die die Mitgliedstaaten verpflichtete, entschiedener gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen vorzugehen. Der Händlerverband IVD hatte im Vorfeld versucht, die Problematik um die so genannte Scheinminderjährigkeit zu entschärfen. In Zusammenarbeit mit Vertriebsfirmen und dem Bundesverband Erotik Handel wurde unter anderem ein Prüfsiegel entwickelt, das gewährleistet, dass ausschließlich erwachsene Darsteller in pornografischen Filmen auftreten. Zudem werden alle Fachhändler aufgefordert, ihren Bestand akribisch zu prüfen. Detaillierte Handlungsanweisungen sind im Mitgliedsbereich der IVD-Website abrufbar. “Wer sich die Mühe macht, unseren Handlungsempfehlungen zu folgen, muss keine Panik haben. Wer sich nicht die Mühe macht, sollte Panik haben”, so IVD-Vorstand Jörg Weinrich zur Brisanz des Themas.

    Quelle: www.videowoche.de - das topaktuelle Businessportal für den kompletten Videoverleih
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    Ich habe mir schon gedacht dass etwas in diese Richtung passieren würde und hoffe dass es nur noch auf authentisches Bildmaterial angewand wird bzw. stark abgeschwächt wird.
    Was mit den Pornos passiert ist mir eigentlich völlig egal,ich hasse es nur wenn zensiert wird obwohl es nicht nötig ist. *g*

  • Das der Staat uns immer alles vorschreiben will was wir gucken sollen find ich krass! Aber das beste ist ja die Sache is noch nicht mal 2 tage beschlossen und sie haben schon ein prüfsiegel dafür entwickelt *respekt*. Wenn der ****** Staat doch in allen sachen so schnell wäre, man wären wir dann gut.

    Aber ich werd das rechtssysthem nie verstehen: Wenn man sich ilegal ein film aus dem internet zieht bis zu fünf Jahren, vergewaltigt man jemanden 3 jahre, hentais (Loli Doujins) vertreiben 1-3 Jahre, aus dem netz ziehen 1 Jahr.


    Wo bitte schön is da die logik???

  • Das Grundgesetz kann man sowieso getroßt in die Tonne kloppen, diese Aushilfverfassung ist nach den SHAEF-Grundsätzen vollkommen wertlos. Das der kleine Mann tagtäglich von Richtern, Staatsanwälten, und Polizei verarscht wird funktioniert nur deshalb, weil keiner bescheid weiß und sich wehrt.


    Mit GEZ zb ist es der gleiche Mist, wer die noch zahlt ist selber schuld.


    Man wird überall nur abgezockt...